Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient.
Ich bedanke mich für das Vertrauen, das Sie in mich setzen und freue mich sehr, Sie in
meiner Praxis behandeln zu dürfen. Da es in Baden-Württemberg keine festgeschriebene Gebührenordnung für den Bereich der privaten Krankenversicherung gibt, kann ich auf das Erstattungsverhalten Ihrer privaten Krankenkasse leider keinen Einfluss nehmen. Einige private Krankenversicherer versuchen, den Ihnen zu erstattenden Betrag auf den sogenannten Beihilfesatz zu beschränken. Eine Kürzung der Rechnungen auf das Niveau der Beihilfesätze entspricht jedoch in keiner Art und Weise den rechtlichen Vorgaben. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich mich als Ihre Physiotherapeutin hier leider nicht beschränken lassen kann. Meine Preisgestaltung ist angemessen und begründet sich in meiner physiotherapeutischen Fachausbildung, meiner langjährigen Erfahrung und meinen umfangreichen Fortbildungsmaßnahmen. Durch Ihre Unterschrift im Behandlungsvertrag dokumentieren Sie, dass Ihnen eine individuelle und umfassende Behandlung wichtig ist. Mein Tipp für Sie: Bitte prüfen Sie zunächst Ihren Versicherungsvertrag sowie die dazugehörigen Versicherungsbedingungen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung vor Therapiebeginn, ob Ihre Versicherung die von Ihnen einzureichende Rechnung vollständig bezahlt!
Vielen Dank.
Annette Ringhof – Physiotherapie in Neuostheim |
Unsere Leistungen bieten wir gerne allen gesetzlich Versicherten und Privatpatienten an.
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